Der Bevölkerungsschutz
Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen
Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Der Bevölkerungsschutz stellt Führung, Schutz, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher. Er trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen.
Diesen Auftrag erfüllt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz durch:
- Information der Bevölkerung über Gefährdungen, Schutzmöglichkeiten und Schutzmassnahmen,
- Warnung und Alarmierung sowie Erteilung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung,
- Führung,
- Koordination der Vorbereitungen und der Einsätze der Partnerorganisationen sowie
- zeit- und lagegerechte Bereitschaft sowie Sicherstellung des Aufwuchses.
Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen
Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen stellt aus heutiger Sicht die grösste Herausforderung für den Schutz der Bevölkerung dar, insbesondere weil sie aufgrund der zunehmenden Vernetzung der modernen Gesellschaft, der steigenden Verletzlichkeit von Infrastrukturen und der hohen Wertdichte zu immer grösseren Schäden führen. Der Risikobericht 2015 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS bezeichnet beispielsweise als grösste Risiken eine Strommangellage und eine Pandemie. Daneben gibt es eine ganze Reihe von weiteren Katastrophen und Notlagen, die ebenfalls ein grosses Risiko darstellen. Der Bevölkerungsschutz ist deshalb heute auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Die Bereitschaft für die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts ist herabgesetzt.